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   LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 276/17   

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https://dejure.org/2018,34748
LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 276/17 (https://dejure.org/2018,34748)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2018 - L 4 AS 276/17 (https://dejure.org/2018,34748)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2018 - L 4 AS 276/17 (https://dejure.org/2018,34748)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 276/17
    Eine allgemeine Pflicht der Behörde, den Verwaltungsakt unter ständiger Kontrolle zu halten oder ohne Anlass regelmäßige Überprüfungen von bestandskräftigen Verwaltungsakten durchzuführen, besteht dabei nicht (vgl. BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R, Rn. 19 m.w.N. und Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 15; Baumeister in: jurisPK-SGB X, § 44 SGB X, Rn. 133 m.w.N.).

    Sie ist nicht gezwungen, von sich aus eine vollständige Sachverhalts- oder Rechtsprüfung durchzuführen, wenn dazu objektiv keine Veranlassung gegeben ist (BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R, Rn. 19; Baumeister a.a.O., Rn. 135).

    Denn für die Beurteilung, ob und inwieweit der Antrag eine Prüfpflicht des Leistungsträgers auslöst, ist auf die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu diesem Überprüfungsantrag vorgetragenen tatsächlichen und/oder rechtlichen Anhaltspunkte abzustellen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13, Rn. 16 und Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 20).

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 276/17
    Eine allgemeine Pflicht der Behörde, den Verwaltungsakt unter ständiger Kontrolle zu halten oder ohne Anlass regelmäßige Überprüfungen von bestandskräftigen Verwaltungsakten durchzuführen, besteht dabei nicht (vgl. BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R, Rn. 19 m.w.N. und Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 15; Baumeister in: jurisPK-SGB X, § 44 SGB X, Rn. 133 m.w.N.).

    Denn für die Beurteilung, ob und inwieweit der Antrag eine Prüfpflicht des Leistungsträgers auslöst, ist auf die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu diesem Überprüfungsantrag vorgetragenen tatsächlichen und/oder rechtlichen Anhaltspunkte abzustellen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13, Rn. 16 und Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, Rn. 20).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 276/17
    Eine Entscheidung darüber, ob für diese Zeit ein Leistungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten besteht, könnte im hiesigen Verfahren nicht ergehen (vgl. BSG, Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 78/08 R m.w.N. dazu, dass gegen einen Versagungsbescheid grundsätzlich nur die reine Anfechtungsklage, nicht aber eine Leistungsklage statthaft ist).
  • LSG Bayern, 22.01.2009 - L 8 AL 110/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensunterbrechung bei Eröffnung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2018 - L 4 AS 276/17
    Soweit der Kläger sich demgegenüber auf die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Januar 2009 (L 8 AL 110/08) beruft, kann er damit nicht durchdringen.
  • BSG, 14.08.2019 - B 14 AS 275/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 273/18 B v. 14.08.2019

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 10. September 2018 - L 4 AS 276/17 - wird als unzulässig verworfen.
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